Seit 2005 nachweisberechtigt für die Erstellung von Brandschutznachweisen
für die Gebäudeklasse 4 laut BayBo Art. 62(2) und Listeneintrag der Bayerischen Architektenkammer.
Als Architektin auch nachweisberechtigt für die Erstellung von Brandschutznachweisen
für die Gebäudeklasse 1-3 und 5, sowie Sonderbauten. Die Brandschutznachweise der
Gebäudeklasse 5, sowie Sonderbauten müssen zusätzlich entweder durch einen
Prüfsachverständigenoder bauaufsichtlich geprüft werden.
Auswahl von Brandschutznachweisen
Dachausbau Schnieglinger Straße Gebäudeklasse 4; 2009
Erweiterung einer Industriehalle, Gebäudeklasse 3; 2008
Umbau Verkaufstätte im Untergeschoss, Sonderbau; 2008
Vereinsheim Freiwillige Feuerwehr in Mittelehrenbach, Sonderbau; 2008
Kinderküche Nürnberg, Friedenstraße, Sonderbau; 2008
Mehrfamilienhaus Venusweg in Fürth, Gebäudeklasse 4; 2007
Disco und Vergnügungsstätte Golden Nugget in Nürnberg Klingehof, Sonderbau; 2008
Hinterhaus in Nürnberg Nord, Lindenaststraße , Gebäudeklasse 4; 2007
u.v.a.
Nachweisberechtigt für Gebäudeklasse 4 laut BayBo Art. 68(4) und Listeneintrag in der Bayerischen Architektenkammer.